Gemeinde Adelsried

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Errichtung von Tempo-30-Zonen - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

In Abstimmung mit den zuständigen Behörden wurden bei einer Verkehrsschau die Voraussetzungen für die Errichtung der Tempo-30-Zonen i.S.d. § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) geprüft.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit hat sich der Gemeinderat Adelsried zur Errichtung von Tempo-30-Zonen entschlossen. Diese werden entlang der Augsburger- und Dillinger Straße in den anliegenden Gebieten, falls noch nicht vorhanden, errichtet.
In den nächsten Wochen werden die Mitarbeiter des Bauhofes sämtliche vorfahrtsrelevanten Verkehrszeichen entfernen und die neuen Verkehrsschilder montieren.

In diesen Gebieten gilt damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sowie an Kreuzungen und Einmündungen die Regel rechts vor links.
Die Gemeinde Adelsried weist außerdem darauf hin, dass in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraße) nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf.

Adelsried, 02.05.2023
Sebastian Bernhard, 1. Bürgermeister

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