Amtliche Bekanntmachungen
Schöffenwahl 2023 für die Amtsperiode 2024 - 2028
Im Jahr 2023 werden die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt.
Die Gemeinden sind aufgerufen, dem jeweils zuständigen Amtsgericht geeignete Personen zu benennen und in Vorschlagslisten aufzunehmen. Die Auswahl der Schöffen erfolgt durch den vom Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss. Schöffen sind ehrenamtliche Richter / innen am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Bewerberliste sind:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt
- Wohnsitz in der betreffenden Gemeinde
- Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift
Die wichtigsten Informationen über dieses Ehrenamt finden Sie unter www.schoeffenwahl2023.de
Die Bewerbungsformulare senden Sie bitte bis spätestens 24.03.2023 an die Gemeinde Adelsried, Dillinger Str. 2, 86477 Adelsried. Bei Fragen können Sie sich an Herrn Reichherzer, Tel. 08294-8692-12 wenden.
Bewerbungsformular:
Weitere Informationen: