Amtliche Bekanntmachungen
Handlungsempfehlungen für solitäre Tagespflegeeinrichtungen und für Träger der Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Corona-Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. In der gegenwärtigen Situation gilt es, sowohl Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige vor möglichen Infektionen zu schützen, als auch die Betreuung und Versorgung von oft vulnerablen Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten.
Im Folgenden soll ein Orientierungsrahmen für solitäre Tagespflegeeinrichtungen und für die Angebote zur Unterstützung im Alltag gegeben werden.
1. Grundsätzliche Hygienemaßnahmen
Es sind die infektionsschutzrechtlichen Regelungen www.stmgp.bayern.de/coronavirus/ sowie die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten, um die Menschen mit Pflegebedarf, das Personal in der Tagespflege, die pflegenden Angehörigen sowie die Helferinnen und Helfer vor Infektionen zu schützen. Dazu gehören unterschiedliche Bausteine:
Basishygiene:
• Beachtung der Husten- und Nies-Etikette: Verwendung von Einmal-Taschentüchern auch zum Husten und Niesen (Entsorgung im Hausmüll) - Niesen oder Husten in die Ellenbeuge.
• Sorgfältige Händehygiene: Häufiges Händewaschen (30 Sekunden mit Wasser und Seife, anschließend gründliches Abspülen).
• Möglichst das Gesicht und insbesondere die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund und Nase) nicht mit ungewaschenen Händen berühren.
• Desinfektionsmittel sind im privaten Haushalt nicht nötig. Gegenstände, die oft angefasst werden (z.B. Türklinken, Lichtschalter und Telefone) sollten mehrmals wöchentlich und vor dem Besuch der Helferinnen und Helfer sorgfältig mit einfachen Haushaltsmitteln gereinigt werden.
Hinweise zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund- Nasen- Schutzes
• Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert Koch Institut (RKI) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (textile Barriere im Sinne ei-nes MNS) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden.
• Die aktuellen Empfehlungen von Behörden zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beziehen sich auf alle Bürgerinnen und Bürger. Eine offizielle Empfehlung speziell für pflegende Angehörige zur Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung gibt es derzeit nicht.
• Ein mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken, sollen medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben.
Mindestabstand
• Es ist nach Möglichkeit von jeder Person grundsätzlich ein Mindestabstand zu weiteren Personen von mindestens 1,5 m einzuhalten.
• Die Einhaltung eines Mindestabstands ist in Betreuungssituationen, insbesondere von Menschen mit Demenz, nicht immer möglich. Hier ist das Tragen von geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen des Personals der Tagespflegeeinrichtung und von Helferinnen und Helfern besonders wichtig.
2. Voraussetzungen für den Besuch von solitären Tagespflegeeinrichtungen und für die Durchführung von Angeboten
Solitäre Tagespflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag können nur durchgeführt werden, wenn:
• die zu betreuende Person, die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter der solitären Tagespflegeeinrichtung sowie die Helferin bzw. der Helfer
o keine Krankheitssymptome aufweist,
o nicht in Kontakt zu einer Sars-Cov2-infizierten Person steht oder seit dem Kontakt zu einer Sars-Cov2-infizierten Person 14 Tage vergangen sind und sie keine entsprechenden Krankheitssymptome aufweist und
o keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.
Unter folgendem Link des Robert-Koch-Institutes ist eine Orientierungshilfe zu finden, wenn der Verdacht besteht, betroffen zu sein sowie Empfehlungen für das Management von Kontaktpersonen www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Management.html;jsessio-nid=E67B3563BC52A62AD1A41CC5D2C96889.internet081
• Es sind die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten, um pflegebedürftige Menschen, deren Zu- und Angehörige und die eingesetzten Helferinnen und Helfer sowie das eingesetzte Personal zu schützen.
• Die Helferinnen und Helfer der Angebote zur Unterstützung im Alltag dürfen nur mit vorheriger Zustimmung und basierend auf deren Freiwilligkeit eingesetzt werden.
• Bei Helferinnen und Helfer mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf der COVID-19 Erkrankung aufgrund des Alters oder von Vorerkrankungen sollte vor ihrem Einsatz eine individuelle Risikofaktoren-Bewertung, im Sinne einer (arbeits-)medizinischen Begutachtung erfolgen, s.a. RKI Empfehlung www.rki.de/DE/Content/In-fAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
• Die Helferinnen und Helfer sollten vor ihrem Einsatz zu der Basishygiene, dem grundsätzlichen Tragen und der richtigen Handhabung des Mund-Nasen-Schutzes sowie der Abstandsregelung informiert werden.
• Darüber hinaus sollte ein Einverständnis der pflegebedürftigen Menschen bzw. deren Zu- und Angehörigen oder deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer zur vorgesehenen Betreuung eingeholt werden.
• Um notfalls Infektionsketten zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehen zu können, wird empfohlen, alle stattgefundenen Kontakte im Rahmen einer Betreuungssituation zu dokumentieren.
3. Generelles zum Arbeitsschutz
• Der Arbeitgeber hat nach Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich die Verpflichtung die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit für seine Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beurteilen (sog. Gefähr-dungsbeurteilung) und Maßnahmen hieraus abzuleiten. Im Rahmen der Pandemieplanung (Bevölkerungsschutz) hat der Arbeitgeber ggf. weitere Maßnahmen zu ermitteln und durchzuführen. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS ist zu beachten:
www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwer-punkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publication-File&v=1.
• Die Informationen zum Mutterschutz im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARSCoV-2 /COVID-19 sind zu beachten: www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-mutterschutz.php.
• Eine Gefährdungsbeurteilung kann im konkreten Fall immer nur vor Ort durch den Arbeitgeber mit entsprechender Fachexpertise für eine spezielle Tätigkeit erfolgen.
• Im Bereich des Arbeitsschutzes gilt generell das TOP-Prinzip, d.h. dass technische und organisatorische Maßnahmen vor persönlichen Maßnahmen (z.B. persönliche Schutzausrüstung) ergriffen werden müssen. Der Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung muss abhängig von der Gefährdungsbeurteilung erfolgen und abhängig von der Gefährdungsbeurteilung vom jeweiligen Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
4. Helfende in der Häuslichkeit (z.B. Helferkreise, haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltags- und Pflegebegleiter)
Um Helferinnen und Helfer in der Häuslichkeit einsetzen zu können, sind folgende Punkte einzuhalten:
• Der Träger des Angebotes muss für seine Helferinnen und Helfer Mund-Nasen-Schutz in ausreichender Menge und Händedesinfektionsmittel zur Verfügung stellen. Dabei soll die Helferin bzw. der Helfer für eine jeweils von ihr bzw. ihm betreute Person einen separaten Mund-Nasen-Schutz verwenden. Die Helferinnen und Helfer sollen während ihres gesamten Einsatzes den Mund-Nasen-Schutz tragen.
• Eine Möglichkeit für die Basishygiene (Händewaschen und Desinfektion) muss beim Betreten und Verlassen der Häuslichkeit gegeben sein.
• Es sollten möglichst keine wechselnden Helferinnen und Helfer in der Häuslichkeit eingesetzt werden.
• Die Kontaktdaten aller Personen im Haushalt sollten stets aktuell erfasst sein.
• Soweit möglich, sollte sich die Betreuung und Entlastung auf einen gut gelüfteten Raum in der Häuslichkeit beschränken oder im Freien bzw. im Außenbereich stattfinden, z.B. durch eine Begleitung beim Spazierengehen.
5. Tagespflege und Gruppenangebote (z.B. Betreuungsgruppen, Tagesbetreuung in Privathaushalten)
Gruppenangebote können unter folgenden Voraussetzungen durchgeführt werden:
• Die Fachkraft sowie die Helferinnen und Helfer haben während ihres Einsatzes einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
• Die Gäste sollten soweit dies aus gesundheitlichen Gründen möglich ist bzw. das von Menschen mit Demenz akzeptiert wird, min-destens eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
• Die Kontaktdaten aller Personen in den Gruppenangeboten sollten stets aktuell erfasst sein.
• Die Gruppenangebote sollten in möglichst kleinen und fest zusammengesetzten Gruppen durchgeführt werden.
• Die Gäste, insbesondere Menschen mit Demenz, sollten unter Wahrung des Mindestabstands ihren Bewegungsdrang ausleben können. Kleinere Gruppengrößen können dazu beitragen, genügend individuellen Bewegungsraum zu ermöglichen.
• Es sollte nach Möglichkeit ein konstanter Personaleinsatz von leitender Fachkraft sowie Helferinnen und Helfern erfolgen, ggf. ist auch eine feste Kontaktperson pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer zuordenbar.
• Die Räumlichkeiten zur Durchführung sollten bestmöglich ausgewählt werden (z.B. möglichst große lüftbare Räume, kein Durchgangszimmer, Kennzeichnung der Zugänglichkeit von Toiletten über Markierungen). Es ist zudem ein kontrollierter Zu- und Ausgang zur Einrichtung zu schaffen, unkontrollierte Zugänge sind von außen unzugänglich zu machen. Gut sichtbare Hinweise sowie Piktogramme (z.B. Markierungen zu Abstand bzw. Schilder zu Mund-schutz) sind zu empfehlen.
• Die Räumlichkeiten sollten nach jedem Gruppenangebot gründlich gelüftet werden, oft berührte Gegenstände und Oberflächen (z.B. Türklinken) sollten nach den Angeboten gereinigt werden. Die Zeitspanne zwischen den Gruppenangeboten sollte so gewählt werden, dass keine Begegnung von gehenden und kommenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfindet.
• Die Therapieangebote in den Gruppen (Basteln, Tanzen etc.) sollten möglichst unter Einhaltung des Mindestabstandes durchgeführt werden.
• Aufgrund des erhöhten Ansteckungsrisikos sollte auf das gemeinsame Singen möglichst verzichtet werden.
• Beim Verzehr von Speisen in den Gruppen können die Gäste ihre jeweils mitgebrachten Speisen und Getränke aus eigenen Behältnissen zu sich nehmen.
• Bei Verpflegung der Gäste durch die Einrichtung wird auf die Allgemeinverfügung Hygienekonzept Gastronomie verwiesen.
6. Durchführung von Angehörigengruppen
• Nach Möglichkeit sollten technische Mittel, wie z.B. Telefon- oder Videokonferenzen, ohne direkten persönlichen Kontakt genutzt werden, damit Gruppentreffen auch von zu Hause aus möglich sind.
• Falls dennoch Angehörigentreffen in Präsenzform notwendig erscheinen, ist der Raum so auszuwählen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Mindestabstand von 1,5 m einhalten können.
• Zudem sollte ein kontrollierter Zu- und Ausgang zum Veranstaltungsort möglich sein und der Raum gut gelüftet werden können.
• Die Kontaktdaten aller Personen der Gruppentreffen sollten stets aktuell erfasst sein.
• Die Gruppentreffen sollten in möglichst kleinen und fest zusammengesetzten Gruppen durchgeführt werden.
• Die Angehörigen sollten eine Mund- Nasen- Bedeckung tragen
7. Verhalten bei Erkrankung einer Gruppenteilnehmerin bzw. eines Gruppenteilnehmers
• Sollte eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer einer Gruppe Krankheitssymptome aufweisen, die mit einer COVID-19 Erkrankung ver-einbar sind, sollte diese Person zeitnah eine Testung durchführen lassen.
• Die Gruppenmitglieder sollten über den Verdacht informiert werden und auf eigene Symptome achten.
• Die Gruppenangebote sollten bis zum Bekanntwerden des Ergebnisses ausgesetzt werden.
• Sollte die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ein positives Testergebnis erhalten, muss das Gesundheitsamt informiert werden (ab-nehmende Ärztin bzw. abnehmender Arzt, Labor). Das Gesundheitsamt entscheidet und informiert über das weitere Vorgehen.
8. Fahrdienste für ältere und pflegebedürftige Menschen
Im Fahrdienst muss gewährleistet werden, dass die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden. Fahrer und Pflegebedürftige sollen, wo immer möglich, einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Es sollten möglichst Einzelpersonen befördert werden, wo die älteren sowie pflegebedürftigen Menschen hinten rechts Platz nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, ist darauf zu achten, dass voneinander getrennte, homogene Gruppen gebildet werden, die sowohl im Fahrdienst gemeinsam befördert, als auch in der Einrichtung bzw. Tagespflege gemeinsam betreut werden. Die Fahrdienste sollen ein eigenes Hygieneschutzkonzept entwickeln, das die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt (z.B. Reinigung der Fahrzeuge).
Falls Angehörige die zu betreuenden Gäste zum jeweiligen Gruppenangebot bringen, sind die unter Punkt 1. grundsätzlichen Hygienemaßnahmen zu beachten. Die Angehörigen sollten dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
9. Besonderheiten bei der Betreuung von Menschen mit Demenz
Angehörige von Menschen mit einer Demenz stehen aufgrund der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen: Der größte Teil der Menschen mit Demenzerkrankung ist hochaltrig und gehört alleine deshalb zur Risikogruppe besonders gefährdeter Menschen. Viele von ihnen leiden zudem an weiteren Erkrankungen und sind daher durch das Coronavirus besonders gefährdet. Zusätzlich haben Menschen mit De-menz Schwierigkeiten, die aktuelle Situation und die Kontaktbeschränkun-gen zu verstehen.
Es gibt kein Patentrezept, wie in der aktuellen Situation Menschen mit De-menz Sicherheit und Beistand vermittelt werden kann. Das hängt u.a. von Demenzform, Erkrankungsphase und Tagesverfassung ab. Während man-che Betroffene einfachen Erklärungen zugänglich sind, können andere Menschen mit Demenz diese nicht verarbeiten. Die Folge können Angst, Nervosität und unruhiges Verhalten sein. Insbesondere bei der Betreuung von Menschen mit Demenz sind in der aktuellen Situation besonders auf eine person-zentrierte Grundhaltung sowie auf individuelle Zugangswege zu achten.
Um die Menschen mit Demenz nicht zu verängstigen, sollte versucht wer-den, Routinen bestmöglich beizubehalten. So können z.B. Spaziergänge (auch mit Helferinnen und Helfern) unternommen werden, um die Zeit zu Hause leichter zu machen. Spaziergänge können auch helfen, wenn sich Menschen mit Demenz - trotz unterschiedlicher Maßnahmen in der Wohnung - nicht davon ablenken lassen, nach draußen zu gehen.
Personen, die Menschen mit Demenz im öffentlichen Raum begleiten, können Betroffene nicht immer erfolgreich dazu anhalten, eine Mund-Na-sen-Bedeckung zu tragen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung muss ausnahmsweise dann nicht erfolgen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund einer Behinderung im Einzelfall nicht möglich oder unzumutbar ist. Entsprechende Einschränkungen sind durch die betroffene Person oder ihre Begleitpersonen glaubhaft zu machen. Hierfür kann ein Schwerbehindertenausweis oder ein dies bestätigendes ärztliches Attest hilfreich sein.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung kann auf Menschen mit Demenz bedrohlich wirken - sowohl das eigene Tragen als auch das Tragen durch eine betreuende Person. Letzteres kann auch die für Menschen mit Demenz oftmals sehr bedeutende non-verbale Kommunikation beeinträchtigen. Blickkontakt und begleitende Gestik können hier hilfreich sein, ebenso wie beispielsweise ein „Lächeln“ auf der Mund-Nasen-Bedeckung. Auch Masken mit einem transparenten Plastikteil vor dem Mund sind - falls verfügbar - eine Option.
Nachdem eine-Mund-Nasen-Bedeckung vor allem einen Schutz für andere darstellt und nicht für den Träger, sollten Menschen mit Demenz insbesondere dadurch geschützt werden, dass außer Haus vor allem auf die Abstandsregel (1,5 Meter Mindestabstand) gegenüber Fremdpersonen und die Händehygiene geachtet wird.
Ergänzende Informationen hat die Deutsche Alzheimergesellschaft unter folgendem Link zusammengestellt. Dort sind auch Antworten auf häufige Fragen zum Corona-Virus im Zusammenhang mit Demenz zu finden: www.deutsche-alzheimer.de/ueber-uns/presse/aktuelles-zur-corona-krise/haeufige-fragen-und-antworten-zu-corona-und-demenz.html
10.Ergänzende Hinweise für pflegende Angehörige
Um einer Übertragung von Krankheits-Erregern im häuslichen Bereich vorzubeugen, ist es vor allem wichtig, die Hände regelmäßig und gründlich zu waschen.
Gegenstände, die oft angefasst werden (z.B. Türklinken, Lichtschalter und Telefone) sollten mehrmals wöchentlich sorgfältig mit einfachen Haushaltsmitteln gereinigt werden. Desinfektionsmittel sind im privaten Haushalt nicht nötig.
Eine offizielle Empfehlung in der Häuslichkeit speziell für pflegende Angehörige zur Anwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung, insbesondere eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes, gibt es derzeit nicht. Bei be-sonders körpernahen Tätigkeiten, wie der Körperpflege oder dem Positionswechsel, ist es sinnvoll, zum Schutz der pflegebedürftigen Person, eine angemessene Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Weitere Hinweise für pflegende Angehörige: www.pflege-praevention.de/corona-schutz-angehoerige/