Gemeinde Adelsried

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Steuern und Gebühren

Hebesatz Grundsteuer A und B:         380 v.H.
Hebesatz Gewerbesteuer:       345 v.H.
Friedhofspflegegebühren:    45,00 € pro Jahr
Wassergebühr (netto):   1,37 € pro m³
Abwassergebühr:          2,87 € pro m³

 

Hundesteuer:

für den 1. Hund 50,00 €
für den 2. Hund 60,00 €
für jeden weiteren Hund70,00 €
für jeden Kampfhund800,00 €

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung

Letztmals erhielten alle Grundstückseigentümer Mitte 2022 rückwirkend zum 01.01.2022 neue Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Dies gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagungen. Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I, Seite 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2000 (BGBl. I, S. 1790) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 2024 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je ¼ ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2024, vorbehaltlich einer anderen getroffenen Regelung, fällig. Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monatsnach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird ist der Widerspruch einzulegen bei der Gemeinde Adelsried, Dillinger Str. 2, 86477 Adelsried.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Augsburg, Postfachanschrift: Postfach 11 23 43, 86048 Augsburg, Hausanschrift: Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg zu erheben.


Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung eines Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig (sofern kein Fall des § 188 VwGO vorliegt).

Adelsried, 09.01.2024
Sebastian Bernhard, Erster Bürgermeister

Kontakt

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