Amtliche Bekanntmachungen
Mäh- und Sägesaison - Ruhezeiten
Bitte achten Sie auf die allgemein gültigen Ruhezeiten (§ 7 Abs.1 Nr. 1 32. BImSchV):
werktags (Montag - Samstag) von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr
Besonders lautstarke Geräte dürfen nur zwischen 9:00 und 13:00 Uhr sowie zwischen
15:00 und 17:00 Uhr betrieben werden. Folgende Geräteklassen sind davon betroffen:
- Freischneider
- Grastrimmer/Graskantenschneider
- Laubbläser / Laubsammler
Es sei denn, dass sie mit dem Umweltzeichen nach Art. 8 der Verordnung Nr. 1980/2000/EG gekennzeichnet sind.
An Sonn- und Feiertagen ist Lärm grundsätzlich nicht erlaubt.
Ich bitte, diese Zeiten im Sinne einer nachbarschaftlichen Rücksichtnahme zu respektieren und zu beachten.
Adelsried, 11.08.2020
Sebastian Bernhard
1. Bürgermeister