Gemeinde Adelsried

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Amtliche Bekanntmachungen

Winterdienst

Um bei Eis und Schnee die Behinderungen für alle so gering als möglich zu halten, bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, Folgendes zu beachten:

Ihre Aufgaben als Anlieger:

  •     Halten Sie Gehwege täglich schnee- und eisfrei. Dies gilt: werktags von 7–20 Uhr, sonn- und feiertags von 8-20 Uhr. Einlaufschächte und Abflussrinnen sollten freigehalten und der Schnee nicht auf die Straße geschippt werden.
  •     Kein Gehweg vorhanden? Dann muss ein mindestens 1 Meter breiter Streifen der angrenzenden Straße geräumt/gestreut werden. Dies gilt auch für Grundstücke, die (noch) nicht bebaut sind.
  •     Streumaterial (Splitt) kann in den bereitgestellten Streukisten zum Streuen der Gehwege entnommen werden. Die Entnahme von gemeindlichem Splitt mit PKW-Anhängern und Ähnlichem und für private Zwecke ist nicht erlaubt.
  •     Parkende Autos am Fahrbandrand verzögern den Winterdienst der Gemeinde erheblich. Wir bitten Sie deshalb: stellen Sie Fahrzeuge in den Wintermonaten nach Möglichkeit auf dem eigenen Grundstück ab, damit die Räum- und Streufahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.


Unsere Aufgabe als Gemeinde:

Der Bauhof räumt und streut im gesamten Gemeindegebiet. Dabei gehen wir nach einem Stufenplan vor, der vorrangig Hauptstraßen, Ortsverbindungsstraßen und gefährliche Stellen (z.B. Kreuzungen, Straßen mit Gefälle) abfährt. Falls freie Kapazitäten vorhanden sind, werden auch Nebenstraßen und Wohngebiete geräumt bzw. gestreut.

Wir bitten um Verständnis, dass unsere Mitarbeiter – vor allem bei starkem und andauerndem Schneefall – nicht überall gleichzeitig sein können.

Adelsried, 13.12.2022
Sebastian Bernhard, 1. Bürgermeister

Kontakt

Öffnungszeiten

  • Mo, Di, Mi
  • Do
  • 08.00 - 12.00 Uhr
  • 14.00 - 19.00 Uhr

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