Gemeinde Adelsried

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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 01.01.2024

Laut "Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens" (veröffentlicht am 12.10.2023 im BGBl. 2023 Nr. 271) wird der Kinderreisepass zum 31.12.2023 abgeschafft.

Kinderreisepässe dürfen also nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Innerhalb Deutschland besteht eine Ausweispflicht ab Vollendung des 16. Lebensjahres, hinsichtlich Einreisebestimmungen in verschiedene Länder, informieren Sie sich bitte selbst bei den Reisehinweisen des Auswärtigen Amts https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise. Ab der Geburt ist die Ausstellung eines Personalausweises und Reisepasses möglich. Bis zum 24. Lebensjahr kostet der Personalausweis aktuell 22,80 Euro und der Reisepass 37,50 Euro. Beide Dokumente sind grundsätzlich 6 Jahre gültig, allerdings nur wenn das Kind auf dem Dokument noch erkennbar ist.

Adelsried, 20.11.2023
- Bürgerbüro -

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